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INTERNETSERVIEPAUSCHALE

Ist die Klage der AK und des VKI bzgl. ISP nachvollziehbar:

Nein. Die Telekommunikationsbranche ist stark reguliert, sämtliche Entgelte und Gebühren sind im Telekommunikationsgesetz geregelt. Dieses regelt auch ausdrücklich pauschale Zusatzentgelte wie die Servicepauschale. Die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) überprüft die Einhaltung aller Regelungen. Weder von der RTR noch von der Bundesarbeitskammer gab es in den letzten Jahren Beschwerden. Aus Sicht von Kabel TV Gmunden ist die Verbandsklage daher nicht nachvollziehbar. Auch der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich in der Vergangenheit mit Servicepauschalen im Telekommunikationsbereich und bezweifelte nie deren grundsätzliche Zulässigkeit.

Ist eine Servicepauschale rechtswidrig und kann rückgefordert werden?

Im Falle von KABEL TV GMUNDEN: NEIN

Wir haben auf unseren Antragsformularen die gesonderte Zustimmungserklärung des Kunden eingeholt, um die Zahlung wirksam zu vereinbaren („Opt-In“, z.B. durch aktives Anhaken.“). Diese gesonderte Zustimmungserklärung haben wir bei unseren Anträgen erfüllt und somit ist die ISP  rechtskonform.  Dies hat der OGH in seinem Urteil von Dezember 2021 bestätigt. 

Sollten Sie aber einen Traif OHNE ISP wünschen, können Sie gerne auf einen unsere neuen Tarife wechseln

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